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Ab dem 20.08.2021 greift die neue Corona-Schutzverordnung

Ab dem 20.08.2021 greift die neue Corona-Schutzverordnung ab einem Inzidenzwert von 35 und mehr. Für den Sport heißt dies Folgendes:

Es gibt immer noch eine ganze Reihe von Fällen, in denen die 3G-Regel weiterhin gilt – vor allem dann, wenn die Inzidenz über 35 liegt, wie zu Zeit im RKN und die Maskenpflicht besteht nach wie vor.

Die neue 3G-Regel bedeutet: Auch bei hohem Infektionsgeschehen bleiben alle Einrichtungen geöffnet, auch die Turnhallen. Trotzdem gibt es Fälle, in denen man sich als genesen, geimpft oder negativ getestet (3G), es reicht ein offizieller Schnelltest, ausweisen muss – unter anderem beim Sport in Innenräumen!! Ist dies nicht gewährleistet, kann leider nicht gesportelt werden.

Unser Trainerstab ist dazu angehalten, dies bei Beginn der Sportstunde abzufragen, da wir im Falle eines Corona-Positiv-Ergebnisses die Nachverfolgung gewährleisten müssen. Um das Logistisch schnell hinzubekommen, haltet gern eure Nachweise bei Kursbeginn bereit.

Vielen Dank und bleibt gesund, euer SV Uedesheim

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